Digitaler Geschäftsbericht der LVU

Digitaler Geschäftsbericht

Herzlich Willkommen!

Unser digitaler Geschäftsbericht bietet Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit. Klicken Sie sich durch, filtern Sie nach Datum und Themen und sprechen Sie uns gerne an.

31. März 2022

Zurück

Aus der Landes­vereinigung

HochschuleWorms

Prof. Dr. Jens Hermsdorf – Neuer Mittelstandslotse der Landesregierung

16. August 2022  |  Lesedauer ca. 1 Minute

Treffen zwischen LVU-Hauptgeschäftsführer Karsten Tacke und dem neuen Mittelstandslotsen der Landesregierung, Prof. Dr. Jens Hermsdorf.
Weiterlesen

16. August 2022

Am Donnerstag, den 4. August 2022 traf unser Hauptgeschäftsführer, Karsten Tacke, den neuen Mittelstandslotsen der Landesregierung. Jens Hermsdorf ist seit dem 1. Juli 2022 im Amt. 

Aufgaben des Lotsen 
Der Mittelstandslotse ist innerhalb der Landesregierung zentraler Ansprechpartner für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen in Rheinland-Pfalz. Er agiert als Berater, Vermittler und Moderator. 

Aufgaben: 

  • Er berät KMU und Existenzgründer:innen in allen Fragen der gewerblichen Wirtschaft: u. a. zu den Themen Finanzierung, Nachfolge, Gründung, Fachkräftesicherung und Gewerbeansiedlung. 
  • Er ist Drehscheibe und Plattform und vermittelt KMU und Existenzgründer:innen Kontakte zu weiteren Ansprechpartnern: zur Landesregierung, zu Verwaltungen, Kammern, Verbänden, regionalen Wirtschaftsfördereinrichtungen, zur Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), zu Banken und anderen Investoren. 
  • Er steht KMU und Existenzgründer:innen als Moderator in problematischen Verhandlungen zur Seite. 
  • Der Mittelstandslotse sensibilisiert aus seiner Arbeit mit den Unternehmen heraus außerdem die Landesregierung für die Anliegen des Mittelstands. 

Kontakt 
Jens Hermsdorf 
E-Mail: jens.hermsdorf@mwvlw.rlp.de 
T: +49(0)6131/16 5652 

Zurück

Webinar „Warnung vor Cyber-Angriffen aus Russland“

8. Juni 2022  |  Lesedauer ca. 1 Minute

Am 8. Juni 2022 haben wir für unsere Mitglieder und deren Mitgliedsunternehmen gemeinsam mit Götz Schartner, Geschäftsführer der 8com GmbH & Co KG, ein Webinar zum Thema Cybersecurity durchgeführt.
Weiterlesen

8. Juni 2022

Am 8. Juni 2022 haben wir gemeinsam mit Götz Schartner, Geschäftsführer der 8com GmbH & Co KG ein Webinar zum Thema Cybersecurity für unsere Mitglieder und deren Mitgliedsunternehmen durchgeführt.

Die Sicherheitsbehörden warnen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg weiterhin ausdrücklich vor dem Risiko einer steigenden Zahl russischer Cyber-Angriffe auf deutsche Unternehmen. Daher wollten wir unseren Mitgliedern erneut eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema anbieten. Die hohe Nachfrage bei unserem ersten Webinar Anfang März und mehrere konkrete Anfragen im Nachgang haben gezeigt, dass in diesem Bereich nach wie vor ein hoher Informationsbedarf besteht.

Als Referenten konnten wir erneut Herr Götz Schartner, Geschäftsführer der 8com GmbH & Co KG, gewinnen. Die 8com GmbH & Co. KG ist spezialisiert auf den Schutz der EDV-Systeme von Unternehmen und Behörden vor Cyber-Angriffen.

Wir haben die Veranstaltung entsprechend der in unserer letzten Geschäftsführerkonferenz geäußerten Wünsche inhaltlich angepasst. Herr Schartner hat in der Veranstaltung ergänzend zu dem Überblick über die Gefährdungslage, konkrete Lösungsangebote von Dienstleistern darstellen. Darüber hinaus wurden Informationen über die Möglichkeit, sich durch eine Cyberversicherung abzusichern in das Webinar aufgenommen.

Zurück

Girls Day

28. April 2022  |  Lesedauer ca. 1 Minute

Am 28. April 2022 hat die LVU-Geschäftsstelle erstmals am #girlsday teilgenommen. Wir durften sechs junge Frauen von verschiedenen rheinland-pfälzischen Schulen mit einem abwechslungsreichen Programm begrüßen. Die Girls übernahmen den LVU-Twitteraccount, um den Aktionstag zu dokumentieren.
Weiterlesen

28. April 2022

Am 28. April 2022 hat die LVU-Geschäftsstelle erstmals am #girlsday teilgenommen. Wir durften sechs junge Frauen von verschiedenen rheinland-pfälzischen Schulen mit einem abwechslungsreichen Programm begrüßen. Die Girls übernahmen den LVU-Twitteraccount, um den Aktionstag zu dokumentieren.

Ein besonderer Tag als Lobbyistin – Teil 1
Nach einer kurzen Vorstellung – was macht die LVU und was bedeutet Sozialpartnerschaft – kam Marc Koch (SWR) in unsere Geschäftsstelle, um über seine Arbeit und das Zusammenspiel von Verbänden und Medien zu berichten. Auch aktuelle Themen standen auf der Tagesordnung. Sein Fazit:

Ein besonderer Tag als Lobbyistin – Teil 2

Weiter ging es zum Mittagessen in das Landtagsrestaurant, wo sich die beiden FDP-Politiker Philipp Fernis und Marco Weber den Fragen der jungen Frauen stellten. Sie gaben spannende Eindrücke von der Arbeit und den Abläufen einer Fraktion.

Ein besonderer Tag als Lobbyistin – Teil 3

Zum Abschluss wurden die Girls von der Stellv. Fraktionsvorsitzenden der CDU, Ellen Demuth, begrüßt. Sie teilte sehr persönliche Eindrücke von ihrem Werdegang und bestärkte die Schülerinnen selbstbewusst und mutig ihre Ziele zu verfolgen.

Zurück

Neue Partnerschaft mit dem Convention Bureau Rheinland-Pfalz

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 2 Minuten

Synergien. LVU-Mitglieder und deren Mitgliedsunternehmen profitieren von der strategischen Partnerschaft zwischen der LVU und dem Convention Bureau Rheinland-Pfalz – persönlicher Ansprechpartner in Fragen rund um die Veranstaltungsorganisation, Preisnachlässe in verschiedenen rheinland-pfälzischen Location sowie die Vermittlung von Hotelkontingenten.
Weiterlesen

31. März 2022

Partnerschaften fördern den Ausbau der Kommunikation, unterstützen beim Netzwerken und schaffen Synergien. LVU-Mitglieder und deren Mitgliedsunternehmen profitieren von der strategischen Partnerschaft zwischen der LVU und dem Convention Bureau Rheinland-Pfalz – persönlicher Ansprechpartner in Fragen rund um die Veranstaltungsorganisation, Preisnachlässe in verschiedenen rheinland-pfälzischen Location sowie die Vermittlung von Hotelkontingenten.

Das Convention Bureau Rheinland-Pfalz, kurz: CB RLP, fungiert als zentrale Plattform und Ansprechpartner für das Tagungs- und Kongresswesen der rheinland-pfälzischen Städte Mainz, Koblenz, Trier, Ludwigshafen, Worms und Landau. Ziel ist es, das professionelle Tagungs- und Kongressangebot gemeinsam zu vermarkten und somit sichtbarer zu machen. Hierfür werden Marketing- und Vertriebsmaßnahmen wie PR-, Social Media- und Online-Kampagnen sowie Roadshows, Messen und Netzwerkveranstaltungen umgesetzt. Mit der digitalen Plattform https://www.rlp-conventions.com/  stellt das CB RLP ein modernes und intelligentes System zur Suche und zur Planung individueller Veranstaltungen zur Verfügung. Eine weitere Aufgabe des CB RLP ist die Zusammenarbeit und der Wissenstransfer mit den starken Wirtschaftsunternehmen des Landes. Verortet ist das Büro in der Landeshauptstadt Mainz und wird von der mainzplus CITYMARKETING GmbH betreut. Im Rahmen der strategischen Partnerschaft zwischen der LVU und dem CB RLP räumt das CB RLP der LVU, den LVU-Mitgliedern und deren Mitgliedsunternehmen folgende Benefits ein: 

  • CB RLP als festen Ansprechpartner für Veranstaltungen in den teilnehmenden rheinland-pfälzischen Städten
  • Sonderkonditionen für ausgewählte Locations* (bis zu 20 % Nachlass auf Raummieten) in den teilnehmenden rheinland-pfälzischen Städten
  • Kostenfreie Zimmervermittlung / Hotelkontingente bei Veranstaltungen in den teilnehmenden rheinland-pfälzischen Städten

Persönliche Ansprechpartnerin

Convention Bureau Rheinland-Pfalz 
mainzplus CITYMARKETING GmbH 
Rheinstraße 66, 55116 Mainz

Fabienne Rosenbach
f.rosenbach@rlp-conventions.com
T + 49 (0) 6131 / 242 113 
M + 49 (0) 162 / 20 62 747

„Die Unternehmen in Rheinland-Pfalz sind auf einen starken Kongressstandort angewiesen. Eine gute und attraktive Tagungsinfrastruktur und daran angeschlossene Angebote für Geschäftsreisende sind für viele Betriebe unverzichtbar. Daher haben wir als Spitzenverband der rheinland-pfälzischen Wirtschaft ein ausgeprägtes Interesse an der erfolgreichen Arbeit des Convention Bureaus Rheinland-Pfalz. Wir sind überzeugt, dass die strategische Partnerschaft für beide Seiten erkenntnisreich und fruchtbar sein wird.“

Zurück
Song_about_summer / Adobe Stock

Cybersecurity – die Cyber-Bedrohungslage ist und bleibt angespannt

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 2 Minuten

Gestiegene Cyberbedrohungslage durch Angriffe aus Russland. Auch Unternehmen und Behörden hierzulande sollten sich darauf einstellen und ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Die LVU informiert ihre Mitglieder und deren Mitgliedsunternehmen mittels Online-Veranstaltungen.
Weiterlesen

31. März 2022

Gestiegene Cyberbedrohungslage durch Angriffe aus Russland. Auch Unternehmen und Behörden hierzulande sollten sich darauf einstellen und ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Die LVU informiert ihre Mitglieder und deren Mitgliedsunternehmen mittels Online-Veranstaltungen .

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in Europa. Russland greift völkerrechtswidrig sein Nachbarland Ukraine an. Zahlreiche Menschenleben haben die Kämpfe bereits gefordert, Millionen sind auf der Flucht. Dieser Krieg wird allerdings nicht nur mit Panzern, Raketen und Bodentruppen geführt, sondern auch im Cyberspace. Die überaus gefährlichen Schadprogramme WhisperGate und HermeticWiper, die IT-Geräte gänzlich funktionsuntüchtig machen können, sind bereits gegen die Ukraine zum Einsatz gekommen. Die aktuelle Konfliktsituation veranlasst auch den Verfassungsschutzverbund, im Sinne des präventiven Wirtschaftsschutzes zu möglichen Cyberbedrohungen zu sensibilisieren. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verfassungsschutzverbund nachdrücklich, Detektions- und Mitigationsbemühungen der IT-Infrastruktur zu verstärken.

Die Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine bleibt Einstiegstor Nummer 1 für Cyberangriffe. Mehr als 85 % aller Angriffe starten beim Faktor Mensch. Denn Mitarbeitende lassen sich auch beim Einsatz der vielfältigsten Tools immer ähnlich, beispielsweise über emotionale Manipulation und Social Engineering, angreifen. Dabei entsteht ein durchschnittlicher Schaden von 4,4 Mio. Euro – Reputations- und Vertrauensverlauste noch nicht eingepreist. Dies kann existenzbedrohend für viele Unternehmen sein.

Um Cyberangriffe erfolgreich abzuwehren oder zumindest frühzeitig zu bemerken, hat die LVU gemeinsam mit der 8com GmbH am  4. März 2022 das Webinar „Warnung vor Cyber-Angriffen aus Russland“ durchgeführt. Die Teilnehmerzahl von 113 unterstreicht die Brisanz des Themas. 

Folgeveranstaltungen sind derzeit in Planung.

Zurück

Konjunktur

Bumble Dee / Adobe Stock

Ukraine-Krieg

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 2 Minuten

Der Angriffskrieg ist eine humanitäre Katastrophe und hat zurecht umfassende Sanktionen gegen Russland zur Folge. Gleichzeitig halten Sorgen um die Energie-, Rohstoff,- und Materialversorgung die rheinland-pfälzische Wirtschaft in Atem.
Weiterlesen

31. März 2022

Der Angriffskrieg ist eine humanitäre Katastrophe und hat zurecht umfassende Sanktionen gegen Russland zur Folge. Gleichzeitig halten Sorgen um die Energie-, Rohstoff,- und Materialversorgung die rheinland-pfälzische Wirtschaft in Atem.

Gas- Lieferstopp verhindern

Die LVU hat wiederholt gegenüber Politik und Medien betont, dass ein Ende der russischen Gaslieferungen die rheinland-pfälzische Wirtschaft hart treffen würde. Dies liegt auch daran, dass Erdgas kurzfristig nicht bzw. nur in sehr geringem Umfang ersetzt oder eingespart werden kann (Hinweis Grafik). Sollten Unternehmen infolge eines Lieferstopps oder Embargos ihre Anlagen abschalten müssen,  hätte dies – neben Anlageschäden – immense Auswirkungen auf die gesamten Wertschöpfungsketten. Damit wären Tausende Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz gefährdet. 

Energiekosten senken 

Seit Kriegsbeginn hat sich der Energiepreisanstieg – nach einem Rückgang zum Jahreswechsel 2021/22 – massiv verschärft. Die Unternehmen können die explodierenden Energiepreise entweder gar nicht oder nur zum Teil an die Endkunden weitergeben. Schon jetzt sind einige energieintensive Unternehmen gezwungen, ihre Produktion zu drosseln. Um die Energiekosten zu senken, ist der baldige Wegfall der EEG-Umlage ein wichtiger Schritt, aber nicht ausreichend. Die LVU hatte daher weitere, aus Haushaltsmitteln finanzierte, kostensenkende Maßnahmen wie eine Senkung der Strom- und Gassteuer, gefordert.  

Rohstoffversorgung in Gefahr

Corona-bedingte Engpässe bei Rohstoffen haben sich durch den Ukraine-Krieg verschärft – weitere Knappheiten dürften sich bei ölbasierten Produkten durch das nächste Sanktionspaket ergeben. Gleichzeitig war die Wirtschaft in den letzten Monaten mit massiven Preissteigerungen konfrontiert. Die Preisunsicherheiten lassen Unternehmen davor zurückschrecken, neue Verträge einzugehen. Die LVU hat daher wiederholt angemahnt, bestehende Stoffpreisgleitklauseln entsprechend zu erweitern.  Außerdem sollten mittelfristig die heimische Rohstoffgewinnung gestärkt werden und Importabhängigkeiten verringert werden. 

Wirtschaftshilfen werden schnell gebraucht

Die LVU hatte bereits kurz nach Kriegsbeginn betont, dass insbesondere die energieintensiven Unternehmen auf kurzfristige Liquiditätshilfen angewiesen sind und hierfür ein KfW-Kreditprogramm ins Spiel gebracht.  Das Hilfspaket für Unternehmen hatte sie entsprechend als wichtigen Schritt der Bundesregierung begrüßt, um die Schäden zu begrenzen. Das KfW-Kreditprogramm und das Bürgschaftsprogramm sind mittlerweile gestartet, die anderen Instrumente sollten schnell folgen und ausgezahlt werden. 

Zurück
SkyLine / AdobeStock

Initiative #WirtschaftHilft

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 2 Minuten

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in Europa die größte humanitäre Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs ausgelöst. Die Versorgungslage in den Kriegs- und Grenzgebieten verschlechtert sich von Tag zu Tag – der Bedarf an Hilfslieferungen nimmt entsprechend zu.
Weiterlesen

31. März 2022

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in Europa die größte humanitäre Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs ausgelöst. Die Versorgungslage in den Kriegs- und Grenzgebieten verschlechtert sich von Tag zu Tag – der Bedarf an Hilfslieferungen nimmt entsprechend zu. Zugleich suchen viele Menschen in den Nachbarländern und auch in Deutschland Zuflucht. Damit wird sich auf mittlere Sicht auch die Frage nach der Arbeitsmarktintegration Geflüchteter stellen. 

Die große Welle an Hilfsbereitschaft in Unternehmen und Zivilgesellschaft ist überwältigend. Seit Kriegsbeginn engagieren sich zahlreiche Unternehmen mit vielfältigen Initiativen. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft möchten die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Hilfsangebote an der Situation vor Ort auszurichten. Spenden sollen dabei auf Grundlage von staatlichen Bedarfslisten oder in Form von finanziellen Zuwendungen an Hilfsorganisationen erbracht werden. Sachspenden können lediglich helfen, wenn sie mit den Empfängerorganisationen vorab abgestimmt wurden.

Zur Unterstützung einer bedarfsgerechten Hilfe haben die Spitzenverbände BDA, BDI, DIHK und ZDH in enger Zusammenarbeit die Initiative #WirtschaftHilft ins Leben gerufen. Unter www.WirtschaftHilft.info erhalten Unternehmen und Verbände umfangreiche Informationen zu folgenden Themen:

Bedarfsgerechten Spenden

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer wollen helfen oder tun es bereits: mit Geld- und Sachspenden. #WirtschaftHilft informiert über konkrete staatliche Bedarfslisten und deren organisatorische Abwicklung von Spenden, inklusive Kontaktmöglichkeiten u. a. auch zu ukrainischen Unternehmen. Die Website bietet einen Überblick zu möglichen Empfängerorganisationen für finanzielle Spenden.

Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die ankommenden Menschen müssen unmittelbar mit dem Notwendigsten versorgt wer-en. Es ist damit zu rechnen, dass viele für einen längeren Zeitraum in Deutschland bleiben. #WirtschaftHilft stellt Informationen zur Verfügung, die für einen guten Zugang und die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt notwendig sind – rund um die Fragen Aufenthalts- und Arbeitsrecht, Arbeitsvermittlung, Förderinstrumente sowie Sozialversicherungsrecht.

Auswirkungen auf Betriebe und Beschäftigung

Der Krieg in der Ukraine sorgt für Lieferengpässe und Produktionsstopps aufgrund fehlender Zulieferungen. #WirtschaftHilft bündelt insbesondere Informationen zu den Themen Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld.

Zurück
goodluz / Adobe Stock

Industrie im Krisenmodus

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 2 Minuten

Die rheinland-pfälzische Wirtschaft hat im Jahr 2021 ein Rekordwachstum hingelegt. Durch den Ukraine-Krieg und den drohenden Stopp der Erdgaslieferungen hat sich nun der konjunkturelle Ausblick eingetrübt.
Weiterlesen

31. März 2022

Die rheinland-pfälzische Wirtschaft hat im Jahr 2021 ein Rekordwachstum hingelegt. Durch den Ukraine-Krieg und den drohenden Stopp der Erdgaslieferungen hat sich nun der konjunkturelle Ausblick eingetrübt.

Im Jahr 2021 hat die Wirtschaftsleistung in Rheinland-Pfalz stärker zugenommen als in allen anderen Bundesländern (+9,6 Prozent, Bund: 2,9 Prozent). Durch dieses Rekordwachstum lag das Bruttoinlandsprodukt wieder über dem Vorkrisenniveau.

Wachstumstreiber Pharmazeutische Industrie

Das verarbeitende Gewerbe erholte sich im Jahr 2021 von den coronabedingten Einbrüchen. Die Bruttowertschöpfung stieg 2021 um gut 12 Prozent und damit deutlich stärker als im Bundesdurchschnitt (Bund: +4,7 Prozent).  Dazu trug maßgeblich die Pharmazeutische Industrie bei, da sich ihre Umsätze durch die Produktion des Covid19-Impfstoffes Comirnaty von BioNTech/Pfizer beinahe verdoppelten. Außerdem legten die Erlöse der Chemischen Industrie und des Maschinenbaus deutlich zu. 

Dienstleistungswirtschaft mit Rekordwachstum

Der Dienstleistungssektor, der in Rheinland-Pfalz zwei Drittel zur Wertschöpfung beiträgt, verbuchte 2021 ein nie dagewesenes Rekordwachstum von 11 Prozent (Bund: +2,9 Prozent). Dazu trug maßgeblich der Bereich „Forschung und Entwicklung“ (+79 Prozent) bei, in dem 2021 hohe Lizenzeinnahmen für Impfstoffe erzielt wurden. 

Inflation auf Rekordniveau

Die Verbraucherpreise sind in Rheinland-Pfalz in den letzten Monaten angestiegen und erreichten im April 2022 einen neuen Höchstwert (Verbraucherpreisindex + 7,0 Prozent zum Vorjahresmonat). Maßgeblicher Preistreiber ist die Entwicklung der Energiepreise (+28,1 Prozent). Aber auch Nahrungsmittel waren deutlich teurer als im Vorjahr (plus 9,0 Prozent). 

Außenhandel entwickelt sich positiv

Der rheinland-pfälzische Außenhandel nahm im Jahr 2021 nach dem coronabedingten Einbruch wieder zu (+11 Prozent zum Vorjahr). Er überstieg sogar das Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019. Die Exportquote der Industrie lag bei 56,4 Prozent (+0,8 PP zum Vorjahr) und damit weiterhin über dem Bundesdurchschnitt (50,3 Prozent, +0,3 PP zum Vorjahr).

Trüber Ausblick

Die Corona- Pandemie ist noch nicht überwunden. Hinzu kommt nun der Ukraine-Krieg, dessen Ende nicht absehbar ist. Die zunehmenden Material- und Rohstoffengpässe werden sich ebenso wie die massiv gestiegenen Energiekosten auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken. Es überrascht daher nicht, dass die Vorhersagen für das Wirtschaftswachstum heruntergeschraubt wurden. Wir müssen davon ausgehen, dass die rheinland-pfälzische Industrie, die vom Außenhandel lebt, besonders stark vom Ukraine-Krieg betroffen sein wird.

Wirtschaft warnt vor Erdgas-Embargo

Schon wenige Tage nach Kriegsbeginn hatte sich die LVU daher für kurzfristige Unterstützungshilfen eingesetzt.  Jetzt gilt es, alle Programme des Maßnahmenpakets für betroffene Unternehmen zeitnah und unbürokratisch umzusetzen. Außerdem muss ein Erdgas-Embargo verhindert werden, das verheerende Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft hätte.

Zurück

Wirtschafts­politik

Andrii Yalanskyi / AdobeStock

Das neue Lobbyregister

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 3 Minuten

Mehr Transparenz im Lobbyismus – dieses Ziel soll mit dem lang und kontrovers diskutierten Lobbyregister erreicht werden. Am 1. Januar 2022 ist es in Kraft getreten. Am 28. Februar 2022 ist die Übergangsfrist ausgelaufen. Auch die LVU hat sich fristwahrend in das Register eingetragen. 
Weiterlesen

31. März 2022

Mehr Transparenz im Lobbyismus – dieses Ziel soll mit dem lang und kontrovers diskutierten Lobbyregister erreicht werden. Am 1. Januar 2022 ist es in Kraft getreten. Am 28. Februar 2022 ist die Übergangsfrist ausgelaufen. Auch die LVU hat sich fristwahrend in das Register eingetragen. 

Politische Interessenvertretung in ihrer vielseitigen Ausgestaltung gehört zum Fundament des demokratischen Willensbildungsprozesses. Der Austausch zwischen Politik und Interessenvertreter:innen ist für beide Seiten ein wichtiger Grundpfeiler bei der Ausgestaltung von Regelungsvorhaben und ein Wesensmerkmal pluralistischer Demokratien. Dies gilt sowohl für den Austausch auf Bundes- als auch auf Landesebene. Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 1956 die Legitimität der Einflussnahme von Interessengruppen auf die parlamentarische Arbeit anerkannt. In einem demokratischen System hat die Tätigkeiten von Interessenvertreter:innen folglich ihre absolute Berechtigung.

Es lässt sich nicht bezweifeln, dass außerparlamentarische Aktionen vielfältiger Art denkbar sind, die einer legitimen Einwirkung auf das Parlament dienen können, vor allem soweit sie dazu bestimmt sind, die Abgeordneten über die bei den Wählern zu bestimmten politischen Fragen vorhandenen Meinungen zu unterrichten. An sich ist es daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass ‚Interessentengruppen’ auf die Mitglieder des Parlaments einzuwirken suchen.“ 

BVerfGE 5, 85 (232)

Um den Anschein illegitimer Einflussversuche partikularer Interessenorganisationen zu vermeiden, ist die Gewährleistung einer gewissen Transparenz notwendig. Das ist unbestritten. Kontrovers diskutiert wird hingegen die Frage, mit welchen Regelungsinstrumenten dieses Ziel erreicht werden soll. Das „Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung“ (Lobbyregistergesetz) sieht weitreichende Offenlegungspflichten und hohen Geldbußen bis zu 50.000 EUR vor. Dennoch geht es einigen nicht weit genug. 

Ausnahme für Arbeitgeberverbände

Unter anderem „reine“ Arbeitgeberverbände sind aktuell von der Eintragungspflicht befreit. Die Sozialpartner, Arbeitgeberverbände und Gewerkschafften, sind aufgrund der Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 7 LobbyG von der Registrierungspflicht ausgenommen, soweit sie Einfluss auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen nehmen. Ob dies auch für sog. Mischverbände gilt, die nicht nur als Arbeitgeberverband, sondern auch als Wirtschaftsverbände Einfluss auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen nehmen, ist eine der vielzähligen umstrittenen Fragen, die über Wochen und Monate hinweg eine Vielzahl von Verbandsvertreter:innen beschäftigt hat. 

Koalitionsvertrag kündigt Verschärfung an

Die Koalitionspartner, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sehen bereits eine Verschärfung des Lobbyregistergesetzes vor. Laut Koalitionsvertrag sollen Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene einbezogen und den Kreis der eintragungspflichtigen Interessenvertretungen grundrechtsschonend und differenziert erweitert werden. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag sollen Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offengelegt werden (sog. Fußabdruck).

Die scheinbare Eile überrascht, da die Auswirkungen des Gesetzes erstmalig fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden sollen (§ 9 Abs. 2 LobbyRG). Auch die BDA mahnt, vor Abschluss des gesetzlich vorgesehenen Evaluierungszeitraums sollte von erneuten Änderungen abgesehen werden. Zudem müsse darüber hinaus, dass die Ausnahme von der Registrierungspflicht für die Sozialpartner auf der Grundlage des Art. 9 Abs. 3 GG umfassend gewährleistet bleibe.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Einführung des Lobbyregisters im Bund auf die sehr unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern auswirken. 

Eintrag der LVU

Die LVU nimmt politische Interessenvertretung i.S.d. § 1 LobbyRG vor. 

Registernummer R002016 

Zurück

Rheinland-Pfälzische Agenturfamilie

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 4 Minuten

Aus eins mach drei – die Energie-Agentur wird durch zwei weitere Agenturen ergänzt. So hat nun jeder Koalitionspartner seine eigene Spielwiese. Die SPD bekommt die Transformationsagentur und die FDP eine Innovationagentur.
Weiterlesen

31. März 2022

Aus eins mach drei – die Energie-Agentur wird durch zwei weitere Agenturen ergänzt. So hat nun jeder Koalitionspartner seine eigene Spielwiese. Die SPD bekommt die Transformationsagentur und die FDP eine Innovationagentur.

Im Koalitionsvertrag wurden zwei neue Agenturen, in Ergänzung zu der bereits seit 2012 bestehenden Energie-Agentur, angekündigt. Sie sollen der gezielten Unterstützung der rheinland-pfälzischen Beschäftigten und Unternehmen in Transformation- sowie Innovationsfragen dienen. Durch die beiden neuen Agenturen erhalten Unternehmen in industriellen Leitbranchen des Landes einen verbesserten Zugang zu Forschungsergebnissen. Sie sollen einen Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft des Standorts leisten und zukünftige Wertschöpfung sowie Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz sichern.

LVU prägt den Begriff „Agentur-Familie“

Im Rahmen des Transformationsrats werden regelmäßig die Zwischenstände der einzelnen Konzepte vorgestellt. Der LVU war es von Beginn an wichtig, dass die drei Agenturen gut vernetzt, transparent und eng zusammenarbeiten. Synergieeffekte müssen genutzt werden und es darf kein Silodenken entstehen. Daher haben wir stehts in sämtlichen Gremien den Begriff der „Agentur-Familie“ geprägt, bis er sich auch in der Kommunikation der Landesregierung durchgesetzt hat.

„Wir schaffen Strukturen, die uns in die Lage versetzen, auf die Herausforderungen der Transformation frühzeitig die richtigen Antworten zu finden.“

Malu Dreyer, Transformationsrat 13.9.2021

Energie-Agentur

Zur Unterstützung des Beratungsbedarfs der rheinland-pfälzischen Kommunen bei der Planung, Gestaltung, Umsetzung und Steuerung ihrer Klimaschutzaktivitäten beschloss die Ampel-Koalition die Weiterentwicklung der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH zur Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH (kurz: EKA.rlp). https://www.energieagentur.rlp.de/ Verbunden damit ist der Auftrag einer möglichst flächendeckenden projekt- und umsetzungsbezogenen Unterstützung der kommunalen Klimaschutzmanager:innen, wo dies nicht durch kommunale Unternehmen oder etablierte Strukturen erfolgt. Die Energie-Agentur ist mit ihren acht Regionalbüros in ganz Rheinland-Pfalz vertreten und steht als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung und unterstützen bei der Durchführung regionaler Projekte.

Transformations-Agentur

Am 21. April 2022 fand in Mainz die beeindruckende Auftaktveranstaltung der  Transformations-Agentur und den beteiligten Partnern, DGB, BA und LVU, unterzeichnet.  Die Welt- und Wirtschaftsordnung wandelt sich derzeit rasant. Daher stehen die Unternehmen vor der großen Herausforderung, ihre Geschäftsmodelle ständig anzupassen oder gar komplett neu denken zu müssen. Dabei sind sie auf Beschäftigte angewiesen, die diesen Wandel durch Agilität und Fachlichkeit aktiv mitgestalten. Zeiten, in denen man ein nach einem Studium oder einer Meisterausbildung quasi ausgelernt war und das eigene Wissen fast ausschließlich „on the job“ erweitert hat, sind vorbei. Die Anforderungen haben sich verändert. Beschäftigte müssen sich kontinuierlich weiterentwickeln und die Betriebe müssen sie dabei aktiv unterstützen. Projekte wie die Transformationsagentur oder unser an den Start gegangener Weiterbildungsverbund (Verweis: Weiterbildungsverbund) können dabei eine wichtige Rolle spielen, indem Sie Angebote bündeln und sichtbar werden lassen. Daher engagieren wir uns gemeinsam und möchten auch gegenüber der Öffentlichkeit klarmachen, dass Politik und Sozialpartner bei den Herausforderungen dieser Zeit an einem Strang ziehen.

„Die Transformationsagentur hat das Potenzial, zu einem wichtigen Partner für die Unternehmen im Land zu werden. Die Zeiten, in denen man nach dem Studium oder der Meisterausbildung ausgelernt war, sind lange vorbei. Arbeitnehmer und Unternehmen können nur erfolgreich sein, wenn beide stets agil bleiben und den Wandel von Technik und Zeit annehmen. Weiterbildung ist dabei der zentrale Baustein. Wenn die Politik im Sinne eines attraktiven und lebenswerten Wirtschaftsstandorts unterstützt, ist sie auf dem richtigen Weg. Daher bringen wir uns gerne in diesem Projekt als Kooperationspartner ein.“

Dr. Gerhard F. Braun, Präsident der Landesverteidigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz, 21.4.2022

Innovations-Agentur

Der technologische Wandel und globale Megatrends, wie z.B. Digitalisierung, Ressourcenknappheit und Transformation der Industrie im globalen Wettbewerb, werden zu großen Umbrüchen in Wirtschaft und Gesellschaft führen. Die strukturbestimmenden ressourcen- und energieintensiven Branchen mit einer hohen Wertschöpfung in Rheinland-Pfalz, u. a. Fahrzeugindustrie, Maschinenbau, Kunststoffindustrie sowie Chemie- und Pharmaindustrie, sind davon besonders betroffen. Gerade auch im Rahmen des europäischen Green Deals, sowie der Industrie- und Digitalstrategie und der Regionalen Innovationsstrategie Rheinland-Pfalz gilt es daher, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und der Industrie in Rheinland-Pfalz durch Innovation zu sichern und auszubauen. Die Innovations-Agentur soll Wirtschaft und Wissenschaft noch enger verzahnen.  Zudem soll sie  Unternehmen dabei unterstützen, innovative Produkte zügig zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Die gute Idee von heute ist das innovative Produkt und das erfolgreiche Unternehmen von morgen, das vielen Menschen Arbeits- und Ausbildungsplätze bietet. Was in den Laboren an den Hochschulen erdacht wird, muss seinen Weg in die Wirtschaft und zu den Menschen finden. 

Zurück

Energie, Klima

anatoliy_gleb / AdobeStock

Ausbau der Erneuerbaren forcieren

5. August 2022  |  Lesedauer ca. 1 Minute

In Rheinland-Pfalz muss mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gemacht werden. Die LVU hat sich im Juli in das Beteiligungsverfahren zur Vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms eingebracht.
Weiterlesen

5. August 2022

In Rheinland-Pfalz muss mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gemacht werden. Die LVU hat sich im Juli in das Beteiligungsverfahren zur Vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms eingebracht.

Die aktuelle Teilfortschreibung sieht Neuregelungen zum Ausbau der Windenergie und Photovoltaik vor. Die LVU unterstützt die Bemühungen der Landesregierung, den Zubau voranzutreiben und hat in ihrer Stellungnahme einige Vorschläge gemacht:  Beim Thema Abstandsregelungen sollten generell flexible Lösungen mit den Kommunen möglich sein. Zur Beschleunigung sollte die Abwägung zwischen Artenschutz und dem Erneuerbaren-Ausbau geklärt werden. Außerdem ist bei der Geschwindigkeit der Planungs- und Genehmigungsverfahren mehr Tempo erforderlich, ebenso beim Netzausbau.

Zum Download:

Zurück

Beschäftigung

Jelena / AdobeStock

Der Arbeitsmarkt trotzt den Krisen

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 2 Minuten

Der Arbeitsmarkt zeigte sich 2021 krisenfest. Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Corona-Pandemie weiterhin den Arbeitsmarkt beeinträchtigt. In den nächsten Monaten dürfte sich zusätzlich der Ukraine-Krieg auf die Beschäftigung auswirken. 
Weiterlesen

31. März 2022

Der Arbeitsmarkt zeigte sich 2021 krisenfest. Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Corona-Pandemie weiterhin den Arbeitsmarkt beeinträchtigt. In den nächsten Monaten dürfte sich zusätzlich der Ukraine-Krieg auf die Beschäftigung auswirken. 

Die Zahl der Erwerbstätigen blieb in Rheinland-Pfalz 2021 wie im Vorjahr bei durchschnittlich 2,02 Millionen. Damit lag sie erneut leicht unter dem Vorkrisenniveau. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat um 1,8 Prozent zugelegt und setzte damit – nach einer Pause im ersten Corona-Jahr 2020 –  ihren langjährigen Wachstumstrend fort. Gleichzeitig sank im Jahr 2021 die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit (-36 Prozent im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2020), Kurzarbeit wird aber nach wie vor weit häufiger in Anspruch genommen als im Vor-Corona-Jahr 2019.

Leichte Zuwächse im Baugewerbe

Im Produzierenden Gewerbe blieb die Beschäftigung im Jahr 2021 annähernd konstant (+0,1 Prozent):  Im Verarbeitenden Gewerbe gab es einen leichten Rückgang (-0,4 Prozent), während im Baugewerbe Personal aufgebaut wurde (+1,1 Prozent). 

Leichte Einbußen im Handel und Gasgewerbe

Auch im Dienstleistungssektor blieb die Erwerbstätigkeit 2021 beinahe unverändert: In den Bereichen „Finanz,- Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen“ und „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit“ (1,4 bzw. +0,9 Prozent) wurde eingestellt. Einen leichten Beschäftigungsrückgang verzeichnete der Bereich „Handel, Verkehr, Gastgewerbe“ (-1,8 Prozent), der besonders von den Corona-Bekämpfungsmaßnahmen betroffen war.

Arbeitslosigkeit sinkt – besonders bei Jugendlichen

Trotz der Pandemie ist die Arbeitslosigkeit im Land im Jahr 2021 auf 5,0 Prozent gesunken (-0,2 PP zum Vorjahr; Bund: 5,7%), dieser Trend setzte sich in den ersten Monaten des Jahres 2022 fort. Im April 2022 war die Arbeitslosigkeit wieder auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2019, als sie mit 4,3 Prozent einen Tiefststand erreicht hatte.  Vor allem bei jungen Menschen ging die Arbeitslosigkeit 2021 deutlich zurück (-16,2%) während sie bei Älteren leicht zugenommen hat (+1,5%). Bei Langzeitarbeitslosen gestaltete sich der Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit schwieriger als im Vorjahr (Langzeitarbeitslosigkeit + 26,5 Prozent).

Mehr neue Mitarbeiter gesucht

Im Jahr 2021 haben die Unternehmen 20,6 Prozent mehr Stellen gemeldet als im Vorjahr. Allerdings konnten sie viele dieser Stellen nicht besetzen und aufgrund des Personalmangels Aufträge nicht annehmen. Dieser Trend setzte sich in den ersten Monaten des Jahres 2022 fort. Kein Wunder, dass die Unternehmen viel daran setzen, um neues Personal zu finden und vorhandenes Personal zu halten.  

Ukraine-Krieg als Unsicherheitsfaktor

Gestiegene Preise für Energie, Rohstoffe und Vorprodukte sowie brüchige Lieferketten belasten zunehmend die Unternehmen. Es ist davon auszugehen, dass sich das  auch auf dem hiesigen Arbeitsmarkt bemerkbar machen wird.  Außerdem werden sich in den nächsten Monaten immer mehr ukrainische Geflüchtete arbeitssuchend oder arbeitslos melden. Diese Menschen möglichst schnell und unbürokratisch in den Arbeitsmarkt zu integrieren ist eine Herzensangelegenheit für die Wirtschaft. 

Zurück

Fachkräfte­sicherung

Dehoga

Neue Fachkräftestrategie  verabschiedet

5. August 2022  |  Lesedauer ca. 1 Minute

Die Unternehmen brauchen dringend qualifizierte Fachkräfte. Hier setzt die neue Fachkräftestrategie an. Die LVU hat sie am 20. Juli gemeinsam mit den anderen Partnern des Ovalen Tischs auf den Weg gebracht.
Weiterlesen

5. August 2022

Die Unternehmen brauchen dringend qualifizierte Fachkräfte. Hier setzt die neue Fachkräftestrategie an. Die LVU hat sie am 20. Juli gemeinsam mit den anderen Partnern des Ovalen Tischs auf den Weg gebracht.

Der Fachkräftemangel fordert die Unternehmen stärker denn je.  Bei der Unterzeichnung der neuen Fachkräftestrategie hat LVU-Präsident Johannes Heger die zentrale Bedeutung der Weiterbildung betont. Die Berufe und damit auch die Anforderungen an die Beschäftigten verändern sich stetig. Ein weiterer wesentlicher Schlüssel zur Fachkräftesicherung ist der Ausbau von flexiblen Betreuungsangeboten an Kitas und Schulen. Bei diesen und weiteren Baustellen will die LVU in den nächsten vier Jahren gemeinsam mit den Partnern des Ovalen Tischs aktiv werden. Denn die Bewältigung des Fachkräftemangels kann nur gemeinsam gelingen.

Zurück
photon_photo / AdobeStock

Dialogforum Zukunftskompetenzen

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 1 Minute

Am 3. Februar 2022 fand das erste „Dialogforum Zukunftskompetenzen“ der Veranstaltungsreihe des Weiterbildungsverbunds „InSkills2Go“ statt. Pandemiebedingt wurde die Veranstaltung virtuelle durchgeführt.
Weiterlesen

31. März 2022

Am 3. Februar 2022 fand das erste „Dialogforum Zukunftskompetenzen“ der Veranstaltungsreihe des Weiterbildungsverbunds „InSkills2Go“ statt. Pandemiebedingt wurde die Veranstaltung virtuell durchgeführt.

Die Herausforderungen der Transformation und die Auswirkungen auf Industrie und deren Beschäftigte begleiten uns länger als die Pandemie und betreffen nahezu alle Industrieunternehmen. Das Dialogforum Zukunftskompetenzen ist eine Veranstaltungsreihe und bietet Gestaltern und maßgeblich Beteiligten der Unternehmenstransformation Zugang zu Expertenwissen und einem überbetrieblichen Austausch. Das Programm bestand aus einer Mischung von Impulsvorträgen und Best Practice Beispielen. Wir haben uns mit der Transformation und ihren mittel- und langfristigen Auswirkungen für Unternehmen sowie deren Mitarbeitenden beschäftigt. Dabei wurde die Frage beleuchtet, welche Zukunftskompetenzen im Fokus stehen.

Zurück
Murrstock / AdobeStock

InSkills2Go – Unser Weiterbildungsverbund

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 2 Minuten

Wir entwickeln unseren Weiterbildungsverbund kontinuierlich weiter – neuer Name „Inskills2Go“, neue Homepage www.inskills2go.de und das erste „Dialogforum Zukunftskompetenzen“.
Weiterlesen

31. März 2022

Wir entwickeln unseren Weiterbildungsverbund kontinuierlich weiter – neuer Name „Inskills2Go“, neue Homepage www.inskills2go.de und das erste „Dialogforum Zukunftskompetenzen“.

Ziel des Bundesprogramms „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“ als Teil der nationalen Weiterbildungsstrategie ist, die Teilnahme von KMU an Weiterbildungen zu steigern und regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke zu stärken. In Rheinland-Pfalz bauen die LVU, PfalzMetall, der AGV Chemie und das Institut für Beschäftigung und Employability (IBE) im Rahmen einer konsortialen Partnerschaft stetig ihren Weiterbildungsverbund aus. Der Weiterbildungsverbund fokussiert im ersten Schritt die M+E -Industrie als Schlüsselbranche von hoher Systemrelevanz. Sie zeichnet eine hohe Veränderungsdynamik aus, nicht zuletzt angesichts des globalen Wettbewerbs, des Technologie-Shifts, neuer Anforderungen an Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität, Digitalisierung in Prozessen/ Strukturen/ Produkten. Unternehmen stehen unter Druck, ihre Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten zu überdenken und zu ändern. Lenkt man den Blick systematisch und ganzheitlich auf Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodelle in der M+E-Industrie, erkennt man einen engen Bezug zur Chemischen Industrie, die vielfach deren Zulieferer ist. Vielen Unternehmen der M+E- sowie der Chemischen Industrie ist die Notwendigkeit beruflicher Weiterbildung zur Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit bewusst. Den KMU fehlen jedoch häufig Ressourcen, Strukturen und/ oder Zugang zu entsprechenden Maßnahmen. Die branchenübergreifende Beteiligung der LVU bietet die Option einer Einbindung weiterer Industriezweige im Verlauf des Projektes.

Der Weiterbildungsverbund Rheinland-Pfalz besteht aus fünf Bausteinen:

  1. Mittelpunkt ist die Koordinierungsstelle. Diese fungiert als Verbundmanagerin, Organisatorin, Dienstleisterin, Impulsgeberin.
  2. Vier IT -Lösungen für KMU, die Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und mit denen auch die Koordinierungsstelle im Rahmen der betrieblichen Beratung arbeitet.
  3. Rheinland-Pfalz-(Weiter-)Bildungsreise (Learning Journeys) in verschiedenen Regionen von Rheinland-Pfalz. Hierbei stellen Best-Practice-Unternehmen übertragbare Weiterbildungsmodelle vor und bieten KMU die Möglichkeit, ihre Instrumente zu erweitern und Kooperationen mit Großunternehmen aufzubauen.
  4. Integration in die bestehenden Netzwerke und Austauschplattformen der Konsortialpartner (u.a. auch Sozialpartner, Bildungswerke, Agentur für Arbeit) im Sinne einer übergreifenden, umfassenden Vernetzungs- und Austausch-Infrastruktur in RLP ist gegeben. Möglich wäre auch eine Ausdehnung über die Landesgrenzen hinweg.
  5. Öffentlichkeitsarbeit: Die Kommunikation, die erheblich zum Erfolg des Weiterbildungsverbunds RLP beiträgt, basiert auf den Prinzipien „Sensibilisieren – Informieren – Mobilisieren – Teilen“. Darüber hinaus wird eine hybride Kommunikationsstrategie umgesetzt. Vernetzung, Kooperation und Innovation im Vorgehen, in der Wahl der PR-Tools sowie in den Inhalten gehören hier ebenfalls zu den Leitlinien.
Zurück
Africa Studio / Adobe Stock

Bewerbermangel verschärft sich

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 2 Minuten

Während der Pandemie ging das Angebot an Ausbildungsplätzen zurück, noch stärker aber die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber. Dies gibt den Unternehmen Grund zur Sorge. Die neue Fachkräftestrategie soll mit ihren Maßnahmen dazu beitragen, auch künftig den Fachkräftebedarf zu decken.
Weiterlesen

31. März 2022

Während der Pandemie ging das Angebot an Ausbildungsplätzen zurück, noch stärker aber die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber. Dies gibt den Unternehmen Grund zur Sorge. Die neue Fachkräftestrategie soll mit ihren Maßnahmen dazu beitragen, auch künftig den Fachkräftebedarf zu decken. 

Es gibt nach wie vor deutlich mehr Ausbildungsplätze als Bewerberinnen und Bewerber. Das Missverhältnis nimmt sogar zu: Vom Oktober 2020 bis September 2021 ist die Zahl der gemeldeten Ausbildungsplätze im Vergleich zum Vorjahr nur leicht zurückgegangen, während der Rückgang der Bewerberinnen und Bewerber deutlich höher ausfiel (RLP: – 4,4% vs. -10,5%). Trotz Pandemie haben junge Menschen hervorragende Aussichten auf einen Ausbildungsplatz: 8 500 Jugendliche waren im April auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, gleichzeitig waren 14 600 offene Plätze gemeldet. 

Trüber Ausblick für Unternehmen

Entsprechend ist der Ausblick für die Unternehmen weniger optimistisch: Sie suchen händeringend nach Fachkräften und können ihre Ausbildungsplätze oftmals nicht besetzen. Dieses Problem wird sich noch verschärfen: Das IW Köln rechnet beispielsweise damit, dass in den nächsten Jahren nur halb so viele junge Leute ihre Ausbildung in einem MINT-Berufsfeld abschließen wie MINT-Fachkräfte in Rente gehen. Der LVU-Bildungsausschuss wird sich bei der nächsten Sitzung im Juni dem Thema Bewerbermangel widmen.

Ausbildung attraktiver machen

Für viele Betriebe ist eine duale Ausbildung der Königsweg, um sich die dringend benötigten Fachkräfte von morgen zu sichern. Die Jugendlichen profitieren im Gegenzug von zahlreichen Möglichkeiten und sicheren beruflichen Zukunftsaussichten. Eigentlich ist dies eine Win-Win-Situation. Damit Jugendliche und künftige Auszubildende wieder zueinanderfinden können, muss jedoch die Berufsorientierung optimiert werden.

Fachkräftestrategie wird fortgeschrieben

Daher hat sich die LVU gemeinsam mit ihren Partnern bei der Fortschreibung der Fachkräftestrategie RLP unter anderem zum Ziel gesetzt,  die Ausbildung „zukunftsfest und attraktiv auszugestalten“ und die „vorberufliche Berufsorientierung zu optimieren“. Dabei soll auch darauf geachtet werden, dass das gesamte Berufsspektrum unvoreingenommen – und ohne Geschlechterklischees –  in den Blick genommen wird.  Vielleicht gelingt es dann auch, Mädchen und junge Frauen häufiger für MINT-Fächer und MINT-Berufe zu begeistern. 

Betreuungsangebote ausbauen

Neben einer klischeefreien Berufsorientierung ist der weitere Ausbau von Kinderbetreuungs- und Ganztagsschulangeboten ein wesentlicher Schlüssel zur Fachkräftesicherung. Denn die Wirtschaft kann es sich nicht leisten, wegen unzureichender Betreuungsangebote auf die Arbeitskraft sehr gut ausgebildeter Eltern zu verzichten. Diesen Punkt hat die LVU bei der Fortschreibung der Fachkräftestrategie immer wieder eingebracht.

Zurück

Recht

Rainer Sturm / pixelio.de

Entwurf eines Vierten Landesgesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)

18. Juli 2022  |  Lesedauer ca. 1 Minute

Kernziel des Entwurfs eines Vierten Landesgesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) ist die Förderung der Klimaschutzziele der Landesregierung. Die Änderungen der LBauO sollen hierzu primär kurzfristig den Ausbau von Anlagen für erneuerbare Energien voranbringen.
Weiterlesen

18. Juli 2022

Kernziel des Entwurfs eines Vierten Landesgesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) ist die Förderung der Klimaschutzziele der Landesregierung. Die Änderungen der LBauO sollen hierzu primär kurzfristig den Ausbau von Anlagen für erneuerbare Energien voranbringen.

Der Entwurf eines Vierten Landesgesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) sieht insbesondere folgende Änderungen der LBauO vor:

  • Die Abstandsflächen für Windenergieanlagen werden reduziert.
  • Das Angebot von Fahrradabstellplätzen wird erweitert.
  • Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden Verfahrenserleichterungen eingeführt.
  • Das Maß für die Genehmigungsfreiheit von Antennenanlagen wird angehoben und Masten für Sirenen in den Katalog der genehmigungsfreien Vorhaben aufgenommen.
  • Die Regelung zur Ausweitung der Freiflächenbegrünung zur Verhinderung von „Schottergärten“ wird verschärft.

Im Juni 2022 startete das Anhörungsverfahren zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Wir haben für unsere Mitglieder mit der beigefügten Stellungnahme in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Der Schutz des Klimas und der rheinland-pfälzischen Bevölkerung ist für die rheinland-pfälzische Wirtschaft wichtig. Wir unterstützen daher in unserer Stellungnahme ausdrücklich die Bemühungen der Landesregierung, den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen. Um die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen, bedarf es jedoch dringend weiterer Verfahrenserleichterungen. Insbesondere bei der Geschwindigkeit der Planungs- und Genehmigungsverfahren muss es Verbesserungen geben, damit die angedachten Flächenkulissen für Erneuerbare Energien umfassend und schnell genutzt werden können.

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz kündigte im Rahmen des Anhörungsverfahrens weitergehende Überarbeitungen der LBauO in den Kalenderjahren 2023/2024 an.

Anlagen:

Zurück
anatoliy_gleb / AdobeStock

Landes-Solargesetz Rheinland-Pfalz

15. Mai 2022  |  Lesedauer ca. 2 Minuten

Die Regierungsfraktionen haben 2021 ein Landes-Solargesetz auf den Weg gebracht, das eine Installationspflicht von Solaranlagen auf gewerblichen Neubauten und Parkplatzflächen ab dem 1. Januar 2023 vorsieht.
Weiterlesen

15. Mai 2022

Die Regierungsfraktionen haben 2021 ein Landes-Solargesetz auf den Weg gebracht, das eine Installationspflicht von Solaranlagen auf gewerblichen Neubauten und Parkplatzflächen ab dem 1. Januar 2023 vorsieht. Die LVU hierzu Stellung genommen und wurde als Sachverständige im Gesetzgebungsverfahren angehört.

Die Pläne der Landesregierung, dem Klimawandel entgegenzuwirken und einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten ist grundsätzlich begrüßenswert. Die Unternehmen in Rheinland-Pfalz haben sich auf die Transformation zur Klimaneutralität ausgerichtet. Um hierbei im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, muss jetzt investiert werden – in Erneuerbare Energien, die Ertüchtigung der Infrastruktur, den Hochlauf von erneuerbaren und dekarbonisierten Gasen. Dafür braucht es vor allem geeignete und transparente Rahmenbedingungen sowie eine realistische Zeitplanung. Diese lässt das Landes-Solargesetz (LSolarG), welches im September 2021 beschlossen wurde, zu teilen vermissen. Auch begrenzt das LSolarG die Solarpflicht im Gegensatz zu den Solargesetzen anderer Bundesländer auf bestimmte Wirtschaftsbereiche, ohne für diese Ungleichbehandlung tragfähige sachliche Gründe anzugeben. Zudem ist die öffentliche Hand nicht in das LSolarG einbezogen. Wenn das Ziel ist, Klimaneutralität und Energiebedarfe in Einklang zu bringen, ist es unverständlich, wieso die für eine maßgebliche Menge neuer Dachflächen verantwortliche öffentliche Hand aus ihrer Klimaschutzverantwortung entlassen wird. 

Bereits vor unserer offiziellen Stellungnahme und Anhörung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität haben wir verschiedene Gespräche mit den Vertretern der Landtagsfraktionen zu dem damals noch in Planung befindlichen Gesetzentwurf zur Einführung einer Photovoltaik-Pflicht geführt und unsere Argumente angebracht. Die angekündigte Verordnung, mit der wesentliche Regelungen des LSolarG umgesetzt werden sollen, liegt bislang nicht vor.

Unsere vollständige Stellungnahme können Sie unter folgendem Link abrufen: 420-V-18.pdf (rlp.de)

Timeline

Zurück
Song_about_summer / AdobeStock

Digitale Schulung der Ehrenamtlichen Richter:innen am Arbeitsgericht

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 1 Minute

der Arbeitgeberseite umsetzten können. Diese fand erstmalig virtuell mit insgesamt rund 90 Teilnehmern statt. Auch bei der virtuellen Fortbildung ist die LVU ihrer Linie treu geblieben und hat drei Schulungen angeboten.
Weiterlesen

31. März 2022

Der Pandemie zum Trotz haben wir auch 2021 unsere Fortbildung für ehrenamtliche Arbeitsrichter:innen der Arbeitgeberseite umsetzten können. Diese fand erstmalig virtuell mit insgesamt rund 90 Teilnehmern statt. Auch bei der virtuellen Fortbildung ist die LVU ihrer Linie treu geblieben und hat drei Schulungen angeboten. Der Fokus lag in diesem Jahr auf dem Arbeitsrecht im Lichte der Corona-Pandemie und aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung. Als Hauptreferentin hielt der Richter am Landesarbeitsgericht Matthias Hambach, Vizepräsident Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, einen vertieften Vortrag zu Themen rund um das Betriebsverfassungsrecht, Kündigungsschutzrecht, Befristungsrecht, Annahmeverzug und Ausschlussfristen. Die Justiziarin der LVU, Franziska Bliewert, gab vorab einen Überblick über aktuelle arbeitsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Zurück

Fachtagung Arbeitsrecht

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 1 Minute

Im September 2021 fand die jährliche LVU-Fachtagung Arbeitsrecht mit Professor Frank Bayreuther (Foto oben) von der Universität Passau im Atrium Hotel in Mainz statt. Erneut standen die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht im Fokus.
Weiterlesen

31. März 2022

Im September 2021 fand die jährliche LVU-Fachtagung Arbeitsrecht mit Professor Frank Bayreuther (Foto oben) von der Universität Passau im Atrium Hotel in Mainz statt. Erneut standen die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht im Fokus. Herr Prof. Dr. Bayreuther konnte wie gewohnt die sehr zahlreich teilnehmenden Verbands- und Unternehmensvertreter:innen umfassend, spannend und mit großer wissenschaftlicher Tiefe über die aktuellen Entwicklungen von Rechtsprechung, Wissenschaft und Gesetzgebung informieren. 

Zurück

Mobile Arbeit & Co

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 2 Minuten

Knapp ein Viertel der Arbeitnehmer:innen in Deutschland arbeitet nach Schätzung des Ifo-Instituts nach wie vor mobil. Angesichts der nach wie vor sehr weiten Verbreitung der mobilen Arbeit ist ein Erörterungsanspruch, wie ihn der Koalitionsvertrag vorsieht, nicht erforderlich.
Weiterlesen

31. März 2022

Knapp ein Viertel der Arbeitnehmer:innen in Deutschland arbeitet nach Schätzung des Ifo-Instituts nach wie vor mobil. Angesichts der nach wie vor sehr weiten Verbreitung der mobilen Arbeit ist ein Erörterungsanspruch, wie ihn der Koalitionsvertrag vorsieht, nicht erforderlich.

Bereits vor der Corona-Krise boten 61 Prozent aller Unternehmen in Deutschland ihren Beschäftigten – soweit es für sie möglich war – die Option mobil zu Arbeiten an (Destatis 2016). Das mobile Arbeiten wurde während der Hochphasen der Pandemie massiv ausgebaut. Unter den Berufstätigen arbeitete im März 2020 jeder Zweite (49 Prozent) ganz oder teilweise „im Homeoffice“. Für 33 Prozent der Berufstätigen wurde seit der Pandemie erstmals mobiles Arbeiten ermöglicht. (Bitkom 2020). Bereits 2020 kam das Ifo Institut aufgrund einer Unternehmensumfrage zu dem Ergebnis, dass dieser Trend die Pandemie überdauern wird. Danach gaben 73 Prozent der Unternehmen, die während der Coronakrise verstärkt auf das Arbeiten von zu Hause gesetzt haben an, dass sie planen auch in Zukunft mehr davon anzubieten (Ifo-Institut 2020). Obwohl Unternehmen seit März 2022 nicht mehr verpflichtet sind, ihren Beschäftigten die Arbeit von zu Hause anzubieten, ist der Anteil der mobil tätigen Arbeitnehmer:innen nur wenig gesunken. Danach waren es im April 24,9 Prozent, im März vor dem Ende der Pflicht waren es 27,6 Prozent. (Ifo-Institut 2022) Die aktuellen Zahlen könnten ein erstes Anzeichen dafür sein, dass sich diese Prognose bewahrheitet.

Wie stark sich der Anteil der mobil arbeitenden Beschäftigten nach dem Wegfall der „Homeoffice-Angebotspflicht“ verändert hat, variiert stark nach Branchen. In der Automobilbranche fiel der Anteil der mobil arbeitenden Beschäftigten beachtlich von 28,4 Prozent auf 17,8 Prozent. Für das Verarbeitende Gewerbe insgesamt fiel der Wert nur leicht von 18,6 auf 16,3 Prozent. Bei den Dienstleistern bleibt das Homeoffice-Angebot im Durchschnitt am größten. Der Anteil fiel auf 35,3 Prozent, nach 38,7 im März. So arbeiten bei den IT-Dienstleistern noch 72,3 Prozent von zuhause, nach 76,8 im März. (Ifo-Institut 2022)

Ein „Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten“ ist überflüssig

Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice für Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten vor. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Homeoffice als Form der Mobilen Arbeit soll von der Telearbeit abgegrenzt werden und grenzüberschreitende Mobile Arbeit soll erleichtert werden. Angesichts der bereits sehr weiten Verbreitung der mobilen Arbeit ist ein Erörterungsanspruch nicht erforderlich. Ein solcher birgt vielmehr das Risiko hemmender Bürokratie. 

Homeoffice-Gipfel

Auch die LVU hat sich während der Pandemie aktiv dafür eingesetzt, dass auch die rheinland-pfälzische Landesregierung weiterhin auf Freiwilligkeit beim Einsatz von mobiler Arbeit setzt. Unter anderem hat der Hauptgeschäftsführer der LVU, Karsten Tacke, auf dem von der Ministerpräsidentin Malu Dreyer einberufenen Homeoffice-Gipfel die Landesregierung zum Thema „Mobile Arbeit bzw. Homeoffice als ein Aspekt der Pandemiebekämpfung beraten“. (Staatskanzlei, 21.01.2021)

Zurück
Jan

Mittelstandsförderungsgesetz

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 2 Minuten

Als Reaktion auf die Flutkatastrophe im Juni 2021 im Norden von Rheinland-Pfalz haben sich die drei Fraktionen Anfang 2022 entschlossen, das Gesetz zur Mittelstandsförderung so zu ändern, dass Bauleistungen auch an einen Generalunternehmer vergeben werden könnten. Die LVU hat hierzu erfolgreich Stellung genommen.
Weiterlesen

31. März 2022

Als Reaktion auf die Flutkatastrophe im Juni 2021 im Norden von Rheinland-Pfalz haben sich die drei Fraktionen Anfang 2022 entschlossen, das Gesetz zur Mittelstandsförderung so zu ändern, dass Bauleistungen auch an einen Generalunternehmer vergeben werden könnten. Die LVU hat hierzu erfolgreich Stellung genommen.

Mit der Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes soll es den Kommunen im Ahrtal ermöglicht werden, den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe zu beschleunigen. Hierzu wurde in das Mittelstandsförderungsgesetz ein weiterer Ausnahmetatbestand zum Grundsatz der Losvergabe aufgenommen. Dieser ermöglicht es der Landesregierung bei Vorliegen einer besonderen Ausnahmesituation, durch Beschluss örtlich und zeitlich begrenzt vom Grundsatz der Losvergabe abzuweichen. 

Von dieser Möglichkeit hat die Landesregierung am 1. April 2022 Gebrauch gemacht und den Verzicht auf die losweise Vergabe von öffentlichen Aufträgen befristete bis zum 31. März 2024 für die Gebiete Landkreis Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier beschlossen. 

Die LVU hat sich zu dem Gesetzesentwurf geäußert. Nach unserer Stellungnahme wurden nachfolgende Änderungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfs vorgenommen:

Gesetz befristen: Das Gesetz selbst ist zu befristen. Mindestens aber ist der Zeitrahmen in der Entscheidung des Parlaments festzulegen und die Vergabe an einen Generalunternehmer von vornherein zeitlich zu beschränken. 

Am 17. März 2022 wurde ein „Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP (18/1468))“ eingebracht. Befristung des Gesetzes bis zum 1. April 2025.Hinweis: Befristung des aktuellen Beschlusses über die Ausnahmesituation bis zum 31. März 2024.

Räumlicher Geltungsbereich begrenzen: Die Ausnahme-Regelung sollte nur für die von derartigen Katastrophen unmittelbar und überproportional betroffenen Gebiete, d.h. für die von der Flut betroffenen Kommunen im Landkreis Ahrweiler gelten.

Verhinderung einer räumlichen Erweiterung des Geltungsbereichs auf weitere nicht unmittelbar betroffene Gebiete in Rheinland-Pfalz hinaus. Eine solche Erweiterung wurde im Vorfeld rege diskutiert.Aktueller räumlicher Geltungsbereich lediglich unmittelbar betroffene Gebiete: Landkreis Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie die kreisfreie Stadt Trier. 

Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz beachten […]

Nach unserer Stellungnahme wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass nun ausschließlich die Landesregierung den Verzicht auf die Einzellosvergabe örtlich und zeitlich begrenzen kann. Die Übertragung auf die ministerielle Ebene wurde gestrichen.

Ausnahmecharakter klar benennen. Die Änderung sollte als klare Ausnahme benannt werden, um sicherzustellen, dass nach Ablauf der Sonderregelung zur bisherigen Praxis zurückgekehrt wird. […]

Nach unserer Stellungnahme wurde durch die eingefügte Befristung der Ausnahmecharakter deutlicher gemacht.

Timeline

  • 17. Januar 2022: Information unserer Mitglieder im Rahmen der regelmäßigen Vorbereitung der Plenarsitzung
  • 9. Februar 2022: Gesetzentwurf SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP (DS 18/2313)
  • 16. März 2022: Stellungnahme der LVU – gesendet an die Fraktionsvorsitzenden, das Ministerium der Justiz und das Wirtschaftsministerium
  • 17. März 2022: Änderungsantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP (DS 18/2758)
  • 25. März 2022: Änderungsantrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP (DS 18/2758)
  • 1. April 2022: Beschluss des Landtags Rheinland-Pfalz über Zweites Landesgesetz zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes, Beschluss des Landtags über das Bestehen einer besonderen Ausnahmesituation i.S.d. § 7 Abs. 2 a Mittelstandsförderungsgesetz im Norden und Westen von Rheinland-Pfalz
Zurück
Travel mania / AdobeStock

Lieferketten­­sorgfalts­­pflichten­­gesetz (LkSG)

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 2 Minuten

Für die Unternehmen in Rheinland-Pfalz ist die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette von großer Bedeutung. Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz droht Unternehmen jedoch zu überfordern.
Weiterlesen

31. März 2022

Für die Unternehmen in Rheinland-Pfalz ist die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette von großer Bedeutung. Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz droht Unternehmen jedoch zu überfordern.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Januar 2023 dazu, ein angemessenes Risikomanagement bezogen auf ihren eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer einzuführen. Sie müssen menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette umsetzen und insbesondere eine Risikoanalyse durchführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen sowie ein Beschwerdeverfahren einrichten und über ihre Bemühungen berichten. 

Unternehmen werden staatliche Aufgaben aufgebürdet

Schon heute beschäftigen sich ganze Abteilungen mit nachhaltigem Lieferketten-Management und versichern die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards nicht nur an jedem Standort weltweit, sondern auch so weit wie möglich in ihrer globalen Lieferkette durchzusetzen. Dennoch liegt die Durchsetzung und Sicherstellung international anerkannter Arbeits- und Sozialstandards in der Verantwortung der einzelnen Staaten. Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden den Unternehmen zusätzliche staatliche Aufgaben aufgebürdet. 

Es droht Verlust von Spezialisten entlang der Lieferketten

Bereits heute erwischt es viele Unternehmen eiskalt, wenn sie von ihren großen Endabnehmern eine Aufstellung von etwa 100 Fragen und zahlreiche Vorgaben erhalten, die sie zu beantworten und zu berücksichtigen haben. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, drohen Vertragskündigungen. Große Unternehmen bangen daher um ihre kleinen Spezialzulieferer, die sie nicht einfach substituieren können. Umgekehrt bangen kleine Unternehmen um ihre zwei oder drei Großabnehmer.

Konferenz „Lieferkettengesetz und nachhaltige Vergabe in Rheinland-Pfalz“

Diese und weitere Fragen diskutierte Karsten Tacke, Hauptgeschäftsführer LVU, unter anderem mit Daniela Schmidt, Staatsministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung und öffentliche Beschaffung bei der Christlichen Initiative Romero auf einer Online-Konferenz des Bündnis Faire Vergabe Rheinland-Pfalz am 3. März 2022.

Verschärfungen drohen

Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren mehrfach verschobenen Richtlinienvorschlag zur Lieferkettenregulierung unter dem Titel „Corporate Sustainability Due Diligence“ vorgelegt. Der Richtlinienvorschlag geht sowohl mit Blick auf den Anwendungsbereich als auch in materiell-rechtlicher Hinsicht über die Regelungen des LkSG hinaus. Zunächst gilt aber auf unbestimmte Zeit das deutsche Gesetz. Die EU-Richtlinie muss das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und dann wird es eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren für die Mitgliedsstaaten geben. 

Zurück

Prozess­vertreter­:innen­austausch

31. März 2022  |  Lesedauer ca. 1 Minute

Prozessvertreter:innenaustausch wird erfreulicherwiese im September 2021 wieder stattfinden.
Weiterlesen

31. März 2022

Nach einer pandemiebedingten Zwangspause im Jahr 2020, konnte der Prozessvertreter:innenaustausch erfreulicherweise wieder im September 2021 stattfinden. Neben einer Führung durch die Privatbrauerei Bischoff in Winnweiler, nebst einer Bierprobe wurde wieder intensiv über aktuelle Erfahrungen aus der Gerichtspraxis, aber auch aus der präventiven Beratungspraxis sowie spannende Einzelfälle diskutiert. Weitere Themen waren unter anderem die Einführung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) für die Verbände, der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO sowie die zukünftige Ausrichtung des Prozessvertreter:innenaustauschs.

Zurück

Schulewirtschaft

Jail

Landeswettbewerb JUNIOR

10. August 2022  |  Lesedauer ca. 1 Minute

Mit einer Handyhülle aus Filz und einem antimikrobiellen Mikrofaserstoff, der das Smartphone beim Rein- und wieder Herausnehmen direkt reinigt hat das JUNIOR Unternehmen „Jail“ im April 2022 beim digitalen Landesentscheid in Rheinland-Pfalz den Titel gewonnen.
Weiterlesen

10. August 2022

Wie schafft man es, Jugendlichen das komplexe Thema Wirtschaft realitätsnah zugänglich zu machen?  

Ganz einfach, man lässt sie ein eigenes Unternehmen gründen. In den bundesweiten JUNIOR Schülerfirmenprogrammen werden Schülerinnen und Schüler zu Unternehmerinnen und Unternehmern, erproben im Team unternehmerisches Handeln und lernen, verantwortlich Entscheidungen zu treffen. So werden wichtige Kompetenzen gestärkt, die Jugendliche fit für die Zukunft machen. 

JUNIOR Unternehmen „Jail“ holt Sieg mit dem stimmigsten Gesamtkonzept 

Beim digitalen Landeswettbewerb 2022 überzeugte das JUNIOR Unternehmen „Jail“ vom Fransiskus Nonnenwerth Gymnasium die Jury mit dem stimmigsten Gesamtkonzept. Dazu gehören auch der Entwicklungsprozess der Jugendlichen, ihr Umgang mit Herausforderungen im Team und die Fähigkeit, potenzielle Kunden und Investoren zu begeistern.  

Auf dem zweiten von SCHULEWIRTSCHAFT ausgelobten Platz landete die JUNIOR Schülerfirma „Surprandle“, ebenfalls vom Franziskus Gymnasium Nonnenwerth in Remagen. Die Geschäftsidee: Surprandle stellt Kerzen mit individuellen Botschaften her. Über Platz drei freute sich das JUNIOR Unternehmen „SiO12“ von der Berufsbildenden Schule für Wirtschaft Trier mit einem Dekoartikel aus Weinreben und Weingläsern. 

Förderung und Unterstützung in Rheinland-Pfalz 

Die JUNIOR Programme werden in Rheinland-Pfalz von Seiten der Landesvereinigung der Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz mit SCHULEWIRTSCHAFT Rheinland-Pfalz sowie dem Ministerium für Bildung unterstützt und durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gefördert. 

Handyhülle aus Filz und einem antimikrobiellen Mikrofaserstoff, der das Smartphone beim Rein- und wieder Herausnehmen direkt reinigt - vom JUNIOR Unternehmen „Jail“.
Handyhülle aus Filz und einem antimikrobiellen Mikrofaserstoff, der das Smartphone beim Rein- und wieder Herausnehmen direkt reinigt – vom JUNIOR Unternehmen „Jail“
Zurück
privat

Schule trifft Wirtschaft – ökonomisches Wissen aus erster Hand

12. Juli 2022  |  Lesedauer ca. 1 Minute

Ohne ein solides Verständnis von Wirtschaft können Zusammenhänge in der Wirtschafts- Arbeits- und Gesellschaftswelt nur schwer nachvollzogen werden. Welche Auswirkungen Corona und gestiegene Rohstoffpreise speziell für die Logistik haben, lernten Lehrkräfte im direkten Unternehmenskontakt.
Weiterlesen

12. Juli 2022

Ökonomische Bildung ist ein Beitrag zur individuellen Mündigkeit. 

Kernaufgabe einer fundierten ökonomischen Bildung ist es, das Ordnungsmodell der Sozialen Marktwirtschaft als Ordnungsrahmen für wirtschaftliches, soziales, ökologisches und gesellschaftliches Handeln zu vermitteln. Die soziale Marktwirtschaft entspricht den ethischen Prinzipien des Grundgesetzes und ist durch den Ausgleich der Interessen gekennzeichnet. Junge Menschen sollen in die Lage versetzt werden, für diese Werte einzutreten. 

Berufliche Orientierung setzt ökonomische Kenntnisse voraus 

Damit junge Menschen die eigene berufliche Orientierung wahrnehmen und gestalten können, brauchen sie Kenntnisse über ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Zusammenhänge. 

Denn Berufliche Orientierung zielt auf die kompetente Gestaltung einer individuellen Berufsbiografie, die eigenständige Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und eines selbstbestimmten Lebens ab. 

Lehrkräfte brauchen Praxiseinblicke 

Seit mehr als 20 Jahre unterstützen Unternehmen verschiedener Branchen in RLP die modular aufgebaute Fortbildungsreihe Ökonomische Bildung Online, die SCHULEWIRTSCHAFT gemeinsam mit den Ministerien für Bildung und Wirtschaft für Lehrkräfte aus Rheinland-Pfalz anbietet, mit Einblicken in die betriebliche Praxis für die teilnehmenden Lehrkräfte aus Rheinland-Pfalz. 

Im Modul „Internationale Wirtschaftsbeziehungen“ gab das Familienunternehmen Krüger Logistik GmbH & Co.KG in Föhren Einblicke in die Prozesse eines Logistikdienstleisters auf dem Weg zur Green Logistic. Vermittelt wurden auch die Herausforderungen der Branche von Fachkräftemangel und gestiegenen Rohstoffpreisen bis hin zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Lieferketten der Branche – und nicht zuletzt auch auf die Verbraucher. 

Zurück

Wirtschaft im Dialog

Unternehmertag 2022 in Bildern

Einblicke in den Unternehmertag 2022

Grußwort von Dr. Volker Wissing zum Unternehmertag 2022

Unternehmertag 2021

LVU-Abend 2021